planung
Gute Arbeit fängt mit der Planung an
Flächenplanung ist mehr als nur die Berücksichtigung von Regeln und Richtlinien. Aber es schadet auch nicht, diese zu kennen.
Grundlagen der Flächenplanung
Den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung der Büroarbeitsplätze setzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese umfasst allgemeine Anforderungen an alle Arten von Arbeitsplätzen und seit dem 30.11.2016 auch die spezifischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, die zuvor in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt waren.
Die Arbeitsstättenverordnung wird ergänzt durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Für die Flächenplanung sind insbesondere die ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen, die ASR A1.8 – Verkehrswege, die ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge sowie die ASR V3.a – Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen relevant.
Flächen an Büroarbeitsplätzen
Zur Beantwortung der Frage, wie groß ein Büro-Arbeitsplatz mindestens sein muss, enthält die ASR A1.2 zunächst einmal allgemeingültige Kenngrößen. Demnach gilt:
- Jeder Arbeitsplatz, unabhängig davon, ob dieser in einer Produktionsstätte oder in einem Büro liegt, muss mindestens 8 m2 groß sein. Kommen weitere Arbeitsplätze in demselben Raum hinzu, müssen diese mindestens 6 m2 groß sein.
- Für Büroarbeitsplätze sind diese Vorgaben fast immer zu gering bemessen. In Zellenbüros sind Arbeitsplatzgrößen von 8 m2 bis 10 m2 realistisch. Für Großraumbüros sind 12 m2 bis 15 m2 zu veranschlagen.
Wie groß die Arbeitsplätze im Einzelfall tatsächlich sein müssen, ergibt sich jedoch erst durch die Addition von Einzelflächen. Welche das sind, haben wir unter den Stichworten Arbeitsplatzflächen, Kommunikationsflächen und Verkehrswege zusammengestellt.
Umfassende Planungsgrundlage
Die umfassendste Planungsgrundlage bildet die DGUV Information 215-441 „Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros”. Sie fasst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, der einschlägigen ASR sowie anerkannte Regeln zur Bürogestaltung zusammen. Darüber hinaus enthält die Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nützliche Praxisbeispiele und Planungstipps.
Kompetente Unterstützung
Wie die einzelnen Vorschriften anzuwenden sind und wie auf dieser Grundlage attraktive Arbeitsplätze entstehen, wissen die Fachhändler und Fachberater mit Quality Office Zertifikation.
Diese finden Sie unter www.qualtiy-office.org.