Licht Blendung

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Unbedingt vermeiden!

Blendungen gefährden das Sehvermögen und beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit. Arbeitsschützern ist daher die Vermeidung von Blendungen ein wichtiges Anliegen. Das schlägt sich auch in Verordnungen und Regelwerken nieder. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die ASR A3.4 formulieren einschlägige Vorgaben und Maßnahmen. Einige der dort genannten Eckpunkte haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst.


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Unter Blendung versteht man Störungen durch zu hohe Leuchtdichten oder zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld.

Quelle: ASR A3.4, Abs 3.12


Zwei Arten von Blendungen

Unterschieden werden

  1. Direktblendung
    Sie entsteht durch zu hohe Leuchtdichteunterschiede, die durch Fensterflächen oder unzureichend abgeschirmte Lampen im Gesichtsfeld verursacht werden können.
  2. Reflexblendung
    Diese entsteht durch Spiegelung des Lichts auf glänzenden Oberflächen (Bildschirm, Tastatur, Arbeitsflächen, Wänden etc.).

Für die Arbeitsplatzgestaltung im Büro bedeutet das, dass auf eine günstige Anordnung der Arbeitsplätze und der Leuchten im Raum geachtet werden muss. Darüber hinaus sind glänzende Oberflächen im Sichfeld tabu.


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Die Stärke der Sonneneinstrahlung wird häufig unterschätzt. Auch ein bewölkter Himmel kann ohne geeignete Beschattung und ungüngstiger Anordung der Arbeitplätze zu Blendungen führen.


Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen

Aus den genannten Anforderungen ergeben sich die folgenden Handlungsfelder.

Vermeidung von Direktblendung – durch natürliches Licht:

  • Anordnung der Arbeitsplätze mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung
    (siehe Abbildungen 1 – 3)
  • Ggf. Einsatz verstellbarer Lichtschutzvorrichtung
    (Diese sind zwingend erforderlich, wenn sich an mehreren Seiten eines Raums große Fenster-/Glasflächen befinden.)
Abb. 1 – Richtig: parallele Blickrichtung zur Hauptfensterfront
Abb. 1 – Richtig: parallele Blickrichtung zur Hauptfensterfront Lupe_grau
Abb. 2 – Falsche Aufstellungen führen zu Direktblendung ...
Abb. 2 – Falsche Aufstellungen führen zu Direktblendung ... Lupe_grau
Abb. 3 – ... oder zu Reflexblendungen.
Abb. 3 – ... oder zu Reflexblendungen. Lupe_grau
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Vermeidung von Direktblendung – durch künstliches Licht:

  • Anordnung von Langfeldleuchten parallel zum Fenster
  • Platzierung von Leuchten zur Direktbeleuchtung seitlich des Arbeitsplatzes
    (siehe Abbildungen 4 – 5)
  • Einsatz von Rasterleuchten
Abb. 4 – Leuchten zur Direktbeleuchtung sollten immer seitlich ...
Abb. 4 – Leuchten zur Direktbeleuchtung sollten immer seitlich ... Lupe_grau
Abb. 5 – ... und über der Haupt-Sitzposition (nicht davor oder dahinter) angebracht werden
Abb. 5 – ... und über der Haupt-Sitzposition (nicht davor oder dahinter) angebracht werden Lupe_grau

Blendungen können auch durch falsch platzierte oder ungeeignete Leuchten entstehen.

 

Vermeidung von Reflexblendung:

  • Einhaltung der empfohlenen Reflexionsgrade für Arbeitsflächen, Einrichtungen und Geräte
    (Die ASR A3.4 empfiehlt hier ganz allgemein den Einsatz matter Oberflächen. Für Arbeitsflächen an Möbeln benennt die DGUV Richtlinie 315-410 die einschlägigen Vorgaben.)

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Bei der Auswahl der Beschattungslösung sollte auch auf die Notwendigkeit und Eignung als Schutz vor thermischer Belastung durch Sonneneinstrahlung geachtet werden. Details dazu finden sich in der ASR A3.5 „Raumtemperatur” und in der DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro”.