gen an Räume
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Wie groß muss ein Büroarbeitsraum sein?
Auf diese häufig gestellte Frage, gibt die ASR A1.2 erste Antworten in Form von Anforderungen, Erfahrungs- und Richtwerten.
Grundfläche
Unabhängig von der Art der Arbeitsräume müssen diese eine Mindestgröße von 8 m2 für den ersten Arbeitsplatz und 6 m2 für jeden weiteren Arbeitsplatz haben. Darüber benennt die ASR Erfahrungs- und Richtwerte für die folgenden Raumformen:
-
Zellenbüros: 8 m2 bis 10 m2
- Großraumbüros: 12 m2 bis 15 m2
Der größere Flächenbedarf für Großraumbüros im Vergleich zu Zellenbüros ergibt sich im Wesentlichen aus zusätzlichen Verkehrswegen und der Notwendigkeit, größere Abstände und/oder trennende Elemente wie z. B. Schränke zwischen einzelnen Arbeitsgruppen einzuplanen, um so übermäßige akustische Störungen zu vermeiden.
Lichte Raumhöhe
Ergänzend macht die ASR A1.2 auch Vorgaben zu Raumhöhen und Raumvolumen.
Für die lichte Höhe von Arbeitsräumen gilt:
Grundfläche | Height in meters | Permissible reduction of height in meters* |
---|---|---|
bis zu 50 m² | mind. 2,50 m | ––– |
bei mehr als 50 m² | mind. 2,75 m | 0,25 m |
bei mehr als 100 m² | mind. 3,00 m | 0,25 m |
mehr als 2.000 m² | mind. 3,25 m | 0,25 m |
* Voraussetzung für eine Reduzierung der Raumhöhe, ist dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Um dies sicherzustellen, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Raumvolumen
Für das Raumvolumen von Büroarbeitsräumen definiert die ASR A1.2 folgende Anforderungen:
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit: 12 m3
- bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit: 15 m3