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Die Grundlagen
Die Spielräume für die Gestaltung von Arbeitsplätzen werden in europäischen Richtlinien und ihren nationalen Umsetzungen definiert. In diesen ist auch grundsätzlich festgelegt, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen sind.
Europäische
Richtlinien
Nationale
Richtlinien (D)
Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG
Die Richtlinie 89/391/EWG vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit wird auch als europäisches „Grundgesetz” zur Arbeitssicherheit bezeichnet.
Ziel dieser Richtlinie ist die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Sie enthält allgemeine Grundsätze für die Verhütung berufsbedingter Gefahren, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren, die Information, die Anhörung, die ausgewogene Beteiligung nach den nationalen Rechtsvorschriften bzw. Praktiken, die Unterweisung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter sowie allgemeine Regeln für die Durchführung dieser Grundsätze.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246). Durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessert werden. Es gilt für alle Tätigkeitsbereiche.
§ 5 ArbSchG beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de.
Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
Die Produktsicherheitsrichtlinie ist als Auffang-Richtlinie für Produkte und Sicherheitsrisiken anzusehen, die nicht durch die anderen existierenden Produktrichtlinien erfasst werden. Darüber hinaus hat sie eine Dachfunktion, indem sie die vorhandenen Sicherheitsrichtlinien um spezielle Bestimmungen z. B. zur Marktüberwachung ergänzt.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Das Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSG) regelt die Vermarktung von technischen Non-food-Produkten und deren Überwachung.
Im Rahmen des ProdSG werden die Grundlagen für die Vergabe und Kontrolle des GS-Zeichens definiert. Darüber hinaus werden die Eckpunkte der CE-Kennzeichnung festgelegt.
Unsere Empfehlung: Die Quality Office-Fachberater sind Experten für die Anwendung der einschlägigen Verordnungen.
Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG
Die Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten ist die erste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG.
Durch diese Richtlinie wurden Mindestvorschriften zur Verbesserung der Arbeitsumwelt und zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer festgelegt.
Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG
Die Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten ist die fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG.
Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber u. a., sich über den neuesten Stand der Technik und der wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich der Gestaltung von Arbeitsplätzen zu informieren, um ggf. erforderliche Änderungen vorzunehmen und damit eine bessere Sicherheit und einen besseren Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleisten zu können.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179). Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie definiert die Rahmenbedingungen für das Einrichten und Betreiben aller Arten von Arbeitsstätten.
Mit der Verordnung zur Änderung der ArbStättV vom 30. November 2016 wurden die spezifischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze in die ArbStättV aufgenommen. Bei diesen handelt es sich im Wesentlichen um Anforderungen an Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit der Software, die bislang in der BildscharbV geregelt waren. Neu hinzugekommen sind Anforderungen an tragbare Bilschirmgeräte.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 2768). Die Vorsorgespezifischen Inhalte der EU Bildschirmrichtlinie finden sich in der ArbMedVV wieder. Ziel dieser Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Technische Regeln zur Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
Die ASR präzisieren die Vorgaben der ArbStättV. Sie sind Regeln auf Basis von anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Erkenntnissen. Damit dienen sie der Orientierung für Arbeitgeber, Planer und andere Personengruppen, die Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen nehmen. Gesetzescharakter haben sie nicht. Arbeitgeber dürfen folglich auch andere Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten treffen. Die in den ASR adressierten potenziellen Gefährdungen sind aber in jedem Fall zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zu den ASR finden Sie im Kapitel Flächenplanung.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl I.S 1885). Mit der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber soll erreicht werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewendet werden und arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse im Betrieb verwirklicht werden können. Zudem sollen die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Alle Europäischen Richtlinien sind unter http://eur-lex.europa.eu in den Amtssprachen der Europäischen Union hinterlegt.
Gesetze und Verordnungen können unter www.gesetze-im-internet.de nachgelesen werden.
Die ASR finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).