Mit dem aktualisierten DGUV Grundsatz 315–410 wurden die Sicherheitsanforderungen an Büroarbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente an den heutigen Stand der Normung angepasst. Er ergänzt die europäischen Normen um nationale Anforderungen an Sicherheit und Ergonomie. Warum dieser Grundsatz weiterhin wichtig ist, warum der IBA bei seiner Überarbeitung aktiv eingebunden war und weshalb Produktsicherheit weit über die Erfüllung von Normen hinausgeht, erläutert Volker Weßels, verantwortlich für Normung und die Quality-Office-Zertifizierungen beim IBA.
Herr Weßels, der DGUV Grundsatz 315–410 ist gerade wieder überarbeitet worden. Warum war das notwendig?
Der zugrunde liegende ehemalige DIN-Fachbericht stammt aus dem Jahr 2006, seit 2021 wird er als DGUV Grundsatz weitergeführt. Seitdem haben sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die europäische Normung weiterentwickelt. Deshalb war wieder eine Aktualisierung notwendig. Ziel war es, die bewährten nationalen Anforderungen zu erhalten und gleichzeitig an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Genau das leistet der neue DGUV Grundsatz in seiner Version 2026.
Hersteller arbeiten üblicherweise mit den deutschen und europäischen Normen. Warum braucht es darüber hinaus überhaupt noch einen nationalen DGUV Grundsatz?
Die Normen bilden selbstverständlich die Grundlage. Sie regeln viele sicherheitsrelevante Eigenschaften von Büromöbeln. Gleichzeitig gibt es aber Aspekte, die dort nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise ergonomische Anforderungen, die langfristige Gebrauchstauglichkeit oder typische Belastungssituationen aus der Praxis. Der DGUV Grundsatz schließt genau diese Lücken. Er beschreibt den Stand der Technik für Deutschland und ergänzt die europäischen Regelwerke dort, wo zusätzliche Anforderungen sinnvoll sind. Das sorgt letztlich für mehr Sicherheit und bessere Gebrauchseigenschaften.
Der DGUV Grundsatz wurde unter Mitarbeit des IBA erstellt. Welche Rolle hat der Verband dabei übernommen?
Der IBA bringt seit vielen Jahren bei bürorelevanten Themen die Produktexpertise der Hersteller in die Gremienarbeit der DGUV ein. Unser Ziel ist es, dass Sicherheitsanforderungen nicht nur theoretisch sinnvoll sind, sondern sich auch in der Praxis bewähren. Auch bei diesem Grundsatz ist der Austausch zwischen Herstellern, Prüfinstituten und der DGUV besonders wertvoll. So werden Erfahrungen aus Entwicklung, Prüfung und Anwendung zusammengeführt. Das Ergebnis ist ein Dokument, das hohe Sicherheitsstandards mit einer praxisgerechten Umsetzung verbindet.
Was hat sich gegenüber der Ausgabe von 2021 konkret geändert?
Der Anwendungsbereich bleibt unverändert. Aktualisiert wurden vor allem die Normenverweise; sie entsprechen dem aktuellen Stand der europäischen Normung. Bei Büroschränken wurde das Prüfverfahren auf die aktuelle DIN EN 16121 umgestellt. Außerdem wurden die Anforderungen an Oberflächen an die neueren Material- und Prüfnormen angepasst. Andere Prüfungen, etwa die Schwingungsprüfung für Büroarbeitstische, bleiben dagegen erhalten, um die Gebrauchstauglichkeit der Tische zu sichern.
Gerade die Schwingungsprüfung gilt als typisch deutsche Besonderheit. Warum ist sie bis heute wichtig?
Wer täglich an einem Schreibtisch arbeitet, kennt das Problem. Wenn ein Tisch nach jeder Bewegung deutlich nachschwingt, beeinträchtigt das die Konzentration und das Arbeitsempfinden erheblich. Deshalb bewertet der DGUV Grundsatz nicht nur die Stabilität eines Tisches, sondern ausdrücklich auch sein Schwingungsverhalten. Ziel ist es, ergonomisch hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, an denen störende Vibrationen gar nicht erst auftreten. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass Produktsicherheit mehr umfasst als die reine Bruchsicherheit.
Auch Ergonomie spielt im Grundsatz eine große Rolle. Gehören Sicherheit und Ergonomie untrennbar zusammen?
Absolut. Ein Produkt kann technisch sicher sein und dennoch ergonomische Schwächen haben, die den Nutzer langfristig belasten. Deshalb berücksichtigt der DGUV Grundsatz beide Aspekte. Themen wie Kantenradien, Oberflächen, Reflexionsgrade oder Schwingungsverhalten tragen unmittelbar dazu bei, Arbeitsplätze sicher und gleichzeitig komfortabel nutzen zu können. Moderne Produktsicherheit bedeutet heute immer auch ergonomische Qualität.
Welche Bedeutung hat der aktualisierte Grundsatz für Hersteller?
Viele Hersteller wenden den Grundsatz und seinen Vorgänger schon seit vielen Jahren an und arbeiten somit auf einem sehr hohen Qualitätsniveau. Die Aktualisierung schafft turnusgemäß weitere Klarheit darüber, welche Anforderungen heute am Markt wichtig sind. Das erleichtert die Entwicklung neuer Produkte ebenso wie Prüfungen und Zertifizierungen. Gleichzeitig bietet er Orientierung für Planer, Einkäufer und Prüfinstitute.
Wer profitiert letztlich von diesem Dokument?
Am Ende profitieren alle Beteiligten. Die Hersteller erhalten einen verlässlichen technischen Rahmen. Prüfinstitute verfügen über nachvollziehbare Prüfgrundlagen. Planer und Einkäufer gewinnen zusätzliche Sicherheit bei der Produktauswahl. Und natürlich profitieren vor allem die Menschen, die täglich mit diesen Möbeln arbeiten. Denn gute Produktsicherheit wird im Idealfall gar nicht wahrgenommen. Sie sorgt einfach dafür, dass Arbeitsplätze zuverlässig, ergonomisch und dauerhaft funktionieren.
Abschließend: Wird Deutschland auch künftig nationale Ergänzungen zu den Normen brauchen?
Ich denke schon. Die Normung ist unverzichtbar und schafft einen gemeinsamen Markt. Gleichzeitig gibt es immer wieder Themen, bei denen nationale Marktanforderungen besonders erfasst werden sollten. Entscheidend ist, dass wir diese Anforderungen nicht als Widerspruch zur Normung verstehen. Vielmehr ergänzen sie die Normen dort, wo zusätzliche Erkenntnisse aus Praxis, Ergonomie und Arbeitsschutz für die Anwender einen Mehrwert bieten.
Herr Weßels, vielen Dank für das Gespräch.