
Licht
Blendung
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Unbedingt vermeiden!
Blendungen gefährden das Sehvermögen und beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit. Dem Gesetzgeber ist die Vermeidung von Blendungen ein wichtiges Anliegen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die ASR A3.4 formulieren einschlägige Vorgaben und Maßnahmen.
Zwei Arten von Blendungen
Unterschieden werden
- Direktblendung
Sie entsteht durch zu hohe Leuchtdichteunterschiede, die durch Fensterflächen oder unzureichend abgeschirmte Lampen im Gesichtsfeld verursacht werden können. - Reflexblendung
Diese entsteht durch Spiegelung des Lichts auf glänzenden Oberflächen (Bildschirm, Tastatur, Arbeitsflächen, Wänden etc.).
Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen
- Anordnung der Arbeitsplätze mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung
(siehe Abbildungen 1 – 3) - Im Fall von starkem Tageslichteinfall Einsatz verstellbarer Lichtschutzvorrichtung
- Anordnung von Langfeldleuchten parallel zum Fenster
- Platzierung von Leuchten zur Direktbeleuchtung seitlich des Arbeitsplatzes
(siehe Abbildungen 4 – 5) - Einsatz von Rasterleuchten
- Einhaltung der empfohlenen Reflexionsgrade für Arbeitsflächen, Einrichtungen und Geräte

