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Viel Flexibilität und einige Regeln
Kommunikationsflächen im Büro werden zunehmen wichtiger. Die Bandbreite der Anforderungen und ihre Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Rechtlich unterliegen sie den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Diese macht zwar keine Vorgaben, wie die Räume für Kommunikation im Einzelnen aussehen sollen, ein paar Regeln sollten zugunsten einer sicheren und gesundheitsförderlichen Arbeitsumgebung dennoch berücksichtigt werden.
Die DGUV Information 215-441 – Büroraumplanung benennt Anforderungen an Kommunikationsplätze in Besprechungs- oder Konferenzräumen sowie vergleichbare Bereiche in offenen Bürolandschaften und Großraumbüros.
An Plätzen für die kurzzeitige Nutzung, z. B. an Besucherplätzen, Plätzen an Stehtischen oder in Pausenbereichen, können die nachfolgend genannten Anforderungen häufig nicht vollständig eingehalten werden. Hier können individuelle Lösungen definiert werden. Sie sollten jedoch genau darauf achten, ob bei einer Umsetzung dieser individuellen Lösungen Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter oder Gäste entstehen können. Falls dies der Fall ist, müssen eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung erstellt und geeignete Maßnahmen zur Abhilfe bestimmt werden (siehe Rechtlicher Rahmen).
Tischflächen
Wer Laptop, Tablet oder Papiere zu einer Besprechung mitbringt, braucht Platz – insbesondere, wenn auch noch eine Kaffeetasse oder ein Wasserglas sicher aufgestellt werden sollen. Aber selbst ganz ohne Unterlagen benötigen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Besprechungen und Konferenzen Platz, um sich wohlzufühlen und effizient kommunizieren zu können.
Mindestanforderungen:
- Die Mindestbreite der Tischfläche liegt bei 80 cm. Wenn wenige Unterlagen benötigt werden, können 70 cm ausreichen.
- Die Mindesttiefe für einseitig besetzte Tische beträgt 80 cm. Auch hier ist eine Reduzierung möglich. Eine Plattentiefe von 60 cm sollte jedoch nicht unterschritten werden. Bei zweiseitig besetzten Tischen müssen die Maße verdoppelt werden.
- Unter dem Tisch muss ein Beinraum von mind. 60 cm Breite und 80 cm Tiefe vorhanden sein. Ggf. kann die Tiefe des Beinraums auf 60 cm reduziert werden. In diesen Fällen braucht der Nutzer aber genügend Platz, um etwas von dem Tisch abrücken und so die Beine ausstrecken zu können.
- Rollstuhlfahrer benötigen zum Unterfahren der Tische eine Breite von 90 cm.
Benutzerflächen an Besprechungstischen
Wer starr sitzen muss, weil der Platz fehlt, um sich zurückzulehnen oder mit seinem Stuhl ein bisschen von dem Besprechungstisch abzurücken, wird kaum gute Ideen entwickeln können, und auch dem Wohlbefinden ist der Platzmangel abträglich. Deshalb sollten Sie die nachfolgenden Maße möglichst großzügig umsetzen.
Mindestanforderungen:
- Die Benutzerfläche erstreckt sich über die gesamte Breite der einzelnen Besprechungsplätze. Sie sollte folglich mind. 80 cm bzw. in Ausnahmefällen 70 cm breit sein.
- Die Mindesttiefe beträgt ab der Tischkante 80 cm. Wenn die Benutzerfläche rückseitig frei zugänglich ist und unter dem Tisch eine Beinraumtiefe von 80 cm vorhanden ist, dürfen Sie die Tiefe der Benutzerfläche notfalls auf 60 cm reduzieren.
- Gemäß ASR V3.2 ist für Rollstuhlnutzer eine Wendefläche von 150 cm x 150 cm einzuplanen. Diese sollte möglichst nahe an dem jeweiligen Sitzplatz liegen. Das Erreichen der Wendefläche darf maximal ein Rückwärtsfahren über eine Länge von 3,00 m erfordern.
Zulässige Überlagerungen:
Die Benutzerfläche darf selbstverständlich durch die Stellfläche des zu dem Besprechungsplatz gehörenden Stuhls überlagert werden. Weitere Überlagerungen sind zu vermeiden.
Unser Tipp: Beispiele für die Einrichtung von Kommunikationsräumen finden Sie in den Showrooms des IBA Forum gleich in drei Bereichen – Meeting, Co-Area und Hospitality.
Sonstige Arbeitsplatzflächen
Informationen zu Stellflächen, Funktionsflächen von Möbeln, Benutzerflächen vor Schränken finden Sie unter Arbeitsplatzflächen.
Die Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege haben wir für Sie im Kapitel Verkehrswege zusammengefasst.