Brandschutz im Büro
Brandschutz

Brandschutz in Büros

Anders als bei Bauprodukten fehlt bislang ein geschlossenes Regelwerk für die brandschutztechnischen Anforderungen an Möbel. Häufig wird daher versucht, Anforderungen und Prüfungen für Bauprodukte auf Möbel zu übertragen, beispielsweise die weithin bekannte Prüfklasse B1. Das ist aber wenig zielführen. Tatsächlich gibt es nämlich Empfehlungen der Feuerwehren und Vorgaben im Bereich des Arbeitsstättenrechts, die stattdessen herangezogen werden können.


Schutzziele und grundlegende Anforderungen

Fluchtwege müssen möglichst kurz, ausreichend breit und gut gekennzeichnet sein.
Fluchtwege müssen möglichst kurz, ausreichend breit und gut gekennzeichnet sein.

Im Gefahrenfall sollen anwesende Personen die Räumlichkeiten selbständig verlassen können. Das gilt auch für Gäste ohne detaillierte Ortskenntnisse. Gleichzeitig muss die Feuerwehr in der Lage sein, möglichst schnell zur Brandquelle vorzudringen. Grundvoraussetzung dafür sind Flucht- und Rettungswege mit ausreichender Breite, die möglichst schnell ins Freie führen. Zudem ist eine gute Beschilderung erforderlich.

Details benennen die Landesbauordnungen und die Technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), insbesondere die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) sowie die ASR V3a.2 (Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten). Darüber hinaus können zusätzliche Anforderungen bestehen. Welche das sind, muss mit den örtlich zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt werden, i. d. R. die Brandschutzdienststelle bei Berufsfeuerwehren oder Landratsämtern/­Kreisverwaltungs­behörden.


Anforderungen an Möbel

Wenn Möbel im Bereich von Flucht- und Rettungswegen stehen, sind an sie besondere Anforderungen zu stellen.
Wenn Möbel im Bereich von Flucht- und Rettungswegen stehen, sind an sie besondere Anforderungen zu stellen.

Welche Anforderungen an das Brandverhalten von Möbeln gestellt werden sollte, hängt vom Ort ihrer Aufstellung ab.

Für Möbel in Aufenthaltsräumen bis max. 1.600 m2 werden gemäß Bauordnungsrecht keine speziellen Anforderungen gestellt. Dabei sind Aufenthaltsräume solche Räume, „die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind”. Büroräume, Besprechungsräume, Workshopräume usw. sind somit Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrechts.

Anders sieht es im Bereich von Flucht- und Rettungswegen außerhalb dieser Aufenthaltsräume aus. Um im Gefahrenfall ein ungehindertes Verlassen der Räumlichkeiten zu ermöglichen, müssen Flucht- und Rettungswege frei von Gegenständen sein, die die Flucht behindern könnten. Eine Aufstellung von Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen ist daher grundsätzlich zu vermeiden.

Vor allem in offenen Bürolandschaften kann auf eine Aufstellung von Möbeln im Bereich von Flucht- und Rettungswegen oftmals nicht verzichtet werden. Das gilt vor allem für Sitzmöbel. Häufig ist für diese, abweichend von der Grundregel (s.o.) eine Duldung möglich. Duldungen müssen im Rahmen einer Einzelfallprüfung mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden oder den von ihnen beauftragten Stellen sowie mit den Beauftragten für Arbeitssicherheit geklärt werden.

Empfehlungen, welche Möbel wo geduldet werden können, stellt der Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (AGBF) zur Verfügung (Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Empfehlungen zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegen). Diese besagen, dass:

a) in notwendigen Treppenräumen nur nicht brennbare, fest montierte Möbel eingesetzt werden sollen;
b) in notwendigen Fluren (Sitz-)Möbel in Einzelanordnung eingesetzt werden können, soweit Gestelle schwerentflammbar sind und für Polster ein Nachweis der Klasse P-a nach DIN 66084 vorliegt.


Wegebreiten

Wegebreiten dürfen durch die Aufstellung von Möbeln oder anderen Gegenständen nicht verringert werden. Vorgaben für die Breiten von Flucht- und Rettungswegen definiert die ASR A2.3 (siehe dazu die Ausführungen zu Verkehrswegen.) Darüber hinaus sind soweit vorhanden die Vorgaben in den Landesbauordnungen sowie die Hinweise der unteren Bauaufsichtsbehörden zu berücksichtigen.


Prüfung von Polstermöbeln

Eine realitätsnahe Methode zur Ermittlung des Brandverhaltens von Polstermöbeln ist der sogenannte Papierkissentest. <br>Bild: SMV
Eine realitätsnahe Methode zur Ermittlung des Brandverhaltens von Polstermöbeln ist der sogenannte Papierkissentest.
Bild: SMV

Die AGBF verweist in ihren Empfehlungen für Sitzmöbel, die im Bereich von Flucht- und Rettungswegen aufgestellt werden, auf die Klasse P-a nach DIN 66084. Was bedeutet das?

Die DIN 66084 (Klassifizierung des Brennverhaltens von Polsterverbunden) ist eine deutsche Norm. Sie definiert drei Prüfklassen:

  • Klasse P-a basiert auf einer Prüfung mit einem Papierkissen. Dieses wird an die hintere Kante des Sitzpolsters angelegt und angezündet. Beurteilt werden die Flammausbreitung und die Zeit, die vergeht, bis die Flammen erlöschen. Die Prüfung wurde für Polsterverbunde konzipiert, sie kann aber auch zur Prüfung ungepolsterter Sitzmöbel angewendet werden.
  • Klasse P-b basiert auf der Europäischen Norm DIN EN 1021-2. Als Brandquelle wird eine Gasflamme eingesetzt, die ein brennendes Streichholz simuliert. Die Prüfung ist auch als Streichholztest bekannt. Auch diese Prüfung wurde für Polsterverbunde konzipiert.
  • Klasse P-c nutzt Zigaretten als Zündquelle.

IBA Brandschutzleitfaden

Details haben die Fachgremien des IBA in Zusammenarbeit mit dem DIN und mit Unterstützung von Experten der Feuerwehren in einem Leitfaden zusammengestellt. Der Leitfaden mit dem Titel „Brandschutztechnische Empfehlungen zur Verwendung von Sitzmöbeln in Büros und Bildungseinrichtungen in Deutschland – Anforderungen und Prüfungen” beinhaltet drei Hauptteile. Teil 1 beschreibt die Schutzziele, verweist auf einschlägige Regelwerke und definiert relevante Begriffe. Teil 2 konkretisiert die Anforderungen an Sitzmöbel und Teil 3 gibt Hinweise zur Prüfdurchführung. Anhang A erläutert die Anwendung anhand von typischen Bürolayouts. Anhang D benennt geeignete Prüfstellen. Die Inhalte des Leitfadens beruhen auf bestehenden Regularien und Empfehlungen.

Der IBA Brandschutzleitfaden ist im Mai 2022 im Beuth-Verlag erschienen und kann dort zum Preis von 24,80 € inkl. MwSt. bestellt werden.