Hybrides Arbeiten ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Während in den vergangenen Jahren vor allem die Frage im Mittelpunkt stand, ob Homeoffice funktioniert, rückt heute die Frage in den Vordergrund, wie gutes Arbeiten im Homeoffice dauerhaft gelingt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Empfehlungen zum Arbeiten im Homeoffice im Jahr 2025 umfassend aktualisiert und als „Fachbereich AKTUELL – Arbeiten im Homeoffice“ neu herausgegeben. Das Dokument wendet sich gleichermaßen an Arbeitgeber, Beschäftigte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dabei wird deutlich: Wer regelmäßig oder mehrere Tage pro Woche zu Hause arbeitet, benötigt einen Arbeitsplatz, der ergonomischen, organisatorischen und technischen Anforderungen gerecht wird.
Homeoffice ist kein improvisierter Arbeitsplatz mehr
Während der Pandemie entstanden viele Homeoffice-Arbeitsplätze kurzfristig und pragmatisch. Küchenstühle wurden zu Bürostühlen, Wohnzimmertische zu Schreibtischen, Videokonferenzen fanden zwischen Bücherregalen und Kinderzimmern statt. Heute hat sich die Situation grundlegend verändert. Mobile Arbeit ist in vielen Unternehmen fester Bestandteil hybrider Arbeitsmodelle. Damit steigen auch die Anforderungen an die Qualität der Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmens. Die DGUV weist darauf hin, dass Bildschirmarbeit im Homeoffice grundsätzlich denselben ergonomischen Prinzipien folgen sollte wie im Unternehmen. Ziel ist es, gesundheitliche Belastungen zu vermeiden und langfristig produktives Arbeiten zu ermöglichen.
Gute Arbeitsplätze entstehen schrittweise
Die Empfehlungen der DGUV verfolgen bewusst keine „Alles oder nichts“-Lösung. Die DGUV zeigt vielmehr, wie sich Homeoffice-Arbeitsplätze schrittweise verbessern lassen. Sie unterscheidet dabei drei Kategorien – von MINIMAL über FUNKTIONAL bis OPTIMAL – und zeigt, welche Ausstattung jeweils für welche Nutzungsintensität geeignet ist. Für gelegentliches Arbeiten reicht eine Grundausstattung mit Notebook und geeignetem Tisch häufig aus. Wer regelmäßig im Homeoffice tätig ist, sollte dagegen über ausreichend Arbeitsfläche, einen ergonomischen Bürostuhl sowie externe Eingabegeräte verfügen. Für dauerhaftes Arbeiten empfiehlt die DGUV einen Arbeitsplatz, der den Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A6 entspricht. Dieser gestufte Ansatz dürfte vielen Unternehmen entgegenkommen, weil sich Investitionen an der tatsächlichen Nutzung orientieren lassen.
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Was macht einen Bildschirmarbeitsplatz nach ASR A6 aus?
Die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ legt fest, welche Mindestanforderungen an fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze – auch im Homeoffice als Telearbeitsplatz – zu erfüllen sind. Der beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) angesiedelte Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) unterscheidet dabei drei Ausstattungskategorien:
Kategorie MINIMAL – geeignet für gelegentliches Arbeiten:
Arbeitsfläche mindestens 800 × 600 mm, nicht höhenverstellbar (Höhe ca. 740 mm), freie Bewegungsfläche mindestens 800 × 800 mm. Als Sitzmöbel reicht ein Esszimmer- oder Besucherstuhl.
Kategorie FUNKTIONAL – geeignet für mehrtägiges Arbeiten, entspricht den Anforderungen der ASR A6 (Telearbeitsplatz), wenn zusätzlich ein Bürodrehstuhl und mindestens 1,5 m² Bewegungsfläche vorhanden sind:
Arbeitsfläche mindestens 1.200 × 800 mm, nicht höhenverstellbar, freie Bewegungsfläche mindestens 1.200 × 800 mm
Kategorie OPTIMAL – vollwertiger Bildschirmarbeitsplatz nach ASR A6:
Arbeitsfläche mindestens 1.600 × 800 mm, höhenverstellbar, freie Bewegungsfläche mindestens 1.600 × 1.000 mm, Bürodrehstuhl mit geeigneten Rollen
Weitere Anforderungen nach ASR A6
- Ausreichend Tageslicht und Sichtverbindung nach außen
- Blendfreie, reflexionsarme Aufstellung der Bildschirmgeräte
- Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux (ggf. durch Steh- oder Tischleuchte ergänzt)
- Ausreichend Beinraum (mindestens 600 mm Breite, 600 mm Tiefe bei MINIMAL; 850 mm Breite, 800 mm Tiefe ab FUNKTIONAL)
- Regelmäßige Unterbrechung der Bildschirmtätigkeit durch Haltungswechsel und Bewegungspausen
Arbeitgeber sind verpflichtet, Telearbeitsplätze entsprechend einzurichten und die Beschäftigten über ergonomische Sitzhaltung, dynamisches Sitzen sowie Erreichbarkeits- und Pausenregelungen zu unterweisen.
Quelle: DGUV-Fachbereich AKTUELL FBVW-402, Stand Oktober 2025; ASR A6 „Bildschirmarbeit“
Technik allein reicht nicht aus
Neben Möbeln und Arbeitsmitteln spielen auch technische Voraussetzungen eine wichtige Rolle. Dazu gehören ein leistungsfähiger Internetzugang sowie sichere Zugänge zum Unternehmensnetzwerk, beispielsweise über VPN-Verbindungen oder vergleichbare Lösungen. Unternehmen sollten daher ausreichende technische Kapazitäten vorhalten, damit mobiles Arbeiten zuverlässig möglich bleibt. Digitale Infrastruktur wird damit zu einer ebenso wichtigen Voraussetzung hybrider Arbeit wie die physische Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Auch Licht und Bewegung gehören zum Arbeitsplatz
Ein ergonomischer Arbeitsplatz besteht jedoch nicht nur aus Schreibtisch und Bürostuhl. Die DGUV empfiehlt ausreichend Tageslicht, eine gute Sichtverbindung nach außen sowie eine blendfreie Beleuchtung. Bildschirmarbeitsplätze sollten so eingerichtet werden, dass störende Reflexionen vermieden werden und eine ausreichende Beleuchtungsstärke erreicht wird. Ebenso wichtig bleibt Bewegung. Langes Sitzen sollte regelmäßig durch Haltungswechsel unterbrochen werden. Schon einfache Maßnahmen, etwa Telefonate im Stehen oder kurze Bewegungspausen, können helfen, körperlichen Belastungen entgegenzuwirken. Diese Empfehlungen gelten ausdrücklich sowohl für das Büro als auch für das Homeoffice.
Hybrides Arbeiten ist auch Organisationsaufgabe
Neben der Homeoffice-Ausstattung widmet sich die DGUV-Fachschrift auch den Themen Arbeitsorganisation und psychische Belastungen. Regelmäßige Kommunikation, soziale Einbindung und klare Absprachen zur Erreichbarkeit werden als wesentliche Voraussetzungen für funktionierende Homeoffice-Arbeit genannt. Beschäftigte sollten weiterhin aktiv in die betriebliche Organisation eingebunden sein und Informationen über verschiedene Kommunikationswege erhalten. Persönliche Treffen, Telefonate und Videokonferenzen tragen dazu bei, den sozialen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten. Ebenso wichtig sind klare Regeln innerhalb des häuslichen Umfelds. Konzentration, ungestörtes Arbeiten und abgestimmte Arbeitszeiten gehören ebenso zu einem erfolgreichen Homeoffice wie die technische Ausstattung.
Das Homeoffice wird professioneller
Die aktuellen Empfehlungen zeigen insgesamt einen deutlichen Wandel. Homeoffice wird nicht mehr als Ausnahme betrachtet, sondern als regulärer Bestandteil moderner Arbeitsorganisation. Entsprechend steigen die Anforderungen an Arbeitsplätze, Prozesse und Führung. Für Unternehmen bedeutet das, Homeoffice nicht isoliert zu betrachten. Gute hybride Arbeit entsteht dann, wenn Büro und Homeoffice sinnvoll zusammenspielen. Beide Arbeitsorte erfüllen unterschiedliche Funktionen und sollten Beschäftigte gleichermaßen dabei unterstützen, gesund, effizient und konzentriert arbeiten zu können.
Arbeitsplatzqualität bleibt entscheidend
Die Empfehlungen der DGUV machen deutlich, dass ergonomische Arbeitsplatzgestaltung auch außerhalb der Unternehmensgebäude einen wichtigen Beitrag zu Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden leisten kann. Gleichzeitig zeigen sie, dass bereits schrittweise Verbesserungen die Qualität des Arbeitens deutlich erhöhen können. Für Unternehmen bietet dies die Chance, hybride Arbeitsmodelle langfristig erfolgreich zu gestalten. Wer in gut ausgestattete Arbeitsplätze investiert, unabhängig davon, ob sie sich im Büro oder im Homeoffice befinden, schafft die Grundlage für produktives Arbeiten, reduziert krankheitsbedingte Ausfälle und stärkt die Attraktivität als Arbeitgeber.