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Die kommende EU-Verpackungsverordnung: Konkrete Umsetzung in der Möbelbranche und Fragen der praktischen Anwendung

Regulatorik

Frank Kurrat, Interzero
IBA Redaktionsteam IBA Redaktionsteam ·
6 Minuten

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR, EU-VO 2025/40) verändert sich der regulatorische Rahmen für Verpackungen in Europa grundlegend. Ab dem 12. August 2026 treten erste Anforderungen in Kraft. Was bedeutet das konkret für die Möbelbranche? Und wo liegen die größten Herausforderungen in der praktischen Umsetzung? Im Gespräch ordnet Frank Kurrat, Geschäftsführer bei Interzero, die neuen Anforderungen ein.

Herr Kurrat, viele Unternehmen empfinden die neue EU-Verpackungsverordnung zunächst als zusätzliche Belastung. Ist diese Einschätzung gerechtfertigt?

Die Wahrnehmung kann ich nachvollziehen. Die PPWR bringt ohne Frage neue Anforderungen mit sich, insbesondere bei der Dokumentation und Bewertung von Verpackungen. Gleichzeitig sollte man aber auch sehen, dass sie ein strukturelles Problem adressiert, das wir in Europa seit Jahren haben: sehr unterschiedliche nationale Regelungen. Bisher musste ein Unternehmen, das europaweit tätig ist, in jedem Land andere Vorgaben erfüllen. Das war hochkomplex. Die Verordnung schafft hier mehr Einheitlichkeit. Kurzfristig steigt der Aufwand, langfristig entsteht aber mehr Klarheit und eine signifikante Verbesserung der Wettbewerbssituation europäischer Unternehmen.

Ein zentrales Stichwort ist die neue Herstellerdefinition. Was ändert sich hier konkret?

Die neue Herstellerdefinition ist tatsächlich einer der wichtigsten Punkte. Bisher war relativ klar, wer als Hersteller gilt. Künftig wird das differenzierter betrachtet. Wir sprechen jetzt von verschiedenen Rollen, etwa Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, und jede dieser Rollen bringt eigene Pflichten mit sich. Entscheidend ist: Unternehmen müssen sich sehr genau einordnen. Gerade für die Möbelbranche ist das relevant, weil viele Unternehmen international einkaufen oder Produkte unter eigener Marke vertreiben. In solchen Fällen kann sich die Verantwortung verschieben. Wer bislang vielleicht nicht im Fokus stand, kann künftig unmittelbar verpflichtet sein.

Was bedeutet das in der Praxis konkret für Unternehmen?

Der erste Schritt ist immer die Klärung der eigenen Rolle. Ohne diese Einordnung weiß man schlicht nicht, welche Pflichten gelten. Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen verpackte Produkte unter eigener Marke in Verkehr bringt, ist es in der Regel als Erzeuger einzustufen. Damit gehen klare Anforderungen einher, insbesondere mit Blick auf die Verpackung selbst. Und genau hier kommen wir zum zweiten wichtigen Punkt: den sogenannten Erzeugerpflichten.

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Welche Anforderungen sind mit diesen Erzeugerpflichten verbunden?

Die Erzeugerpflichten sind sehr konkret. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen eindeutig identifizierbar sind. Das bedeutet etwa, dass Verpackungen eine Kennzeichnung tragen, zum Beispiel Seriennummern oder andere Identifikationsmerkmale. Darüber hinaus müssen Name, Marke und Kontaktadresse auf der Verpackung oder digital, etwa über einen QR-Code, angegeben werden. Wichtig ist dabei, dass alle Informationen klar verständlich und gut lesbar sind. Ein weiterer Punkt ist die Verantwortung für die Konformität. Wenn eine Verpackung nicht den Anforderungen entspricht, muss das Unternehmen aktiv werden und gegebenenfalls auch die Behörden informieren. Gleichzeitig besteht die Pflicht, auf Anfrage alle relevanten Informationen bereitzustellen. Das zeigt: Die Verantwortung endet nicht mehr beim Inverkehrbringen. Sie begleitet die Verpackung  während des gesamten Lebenszyklus.

Neben den rechtlichen Anforderungen steht die Kreislaufwirtschaft im Fokus der Verordnung. Was bedeutet das für die Möbelbranche?

Die PPWR verfolgt klar das Ziel, Verpackungen stärker in geschlossene Materialkreisläufe zu überführen. Das betrifft vor allem die Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten. Für die Möbelbranche sind die Herausforderungen unterschiedlich groß. Produkte sind groß, empfindlich und müssen zuverlässig geschützt werden. Das geschieht heute bereits in hohem Maße durch den Einsatz von Kartonage, welche deutlich weniger Herausforderungen mit sich bringen als z.B. Folienverpackungen. Hier werden künftig Mindestanteile an Rezyklaten gefordert (35% ab 2030). Technisch ist das heute bereits möglich, aber es stellt für manche Anwendungsbereiche sehr hohe Anforderungen an Materialqualität und Verarbeitung. Hauptherausforderung ist die Marktverfügbarkeit dieser Mengen und Qualitäten.

Ist die Branche darauf vorbereitet?

Teilweise. Es gibt bereits Lösungen und einige Unternehmen sind hier sehr weit. Aber wir sehen auch strukturelle Herausforderungen. Ein zentrales Thema ist die Verfügbarkeit von Rezyklaten. Schon heute ist der Markt angespannt. Wenn die Nachfrage weiter steigt, wird das zu einem echten Engpass. Das bedeutet für Unternehmen: Sie müssen sich frühzeitig mit ihren Lieferketten beschäftigen. Es reicht nicht, darauf zu warten, dass der Markt die Lösung liefert. Man muss aktiv steuern. Hier ist es empfehlenswert, rechtzeitig strategische Partnerschaften mit Unternehmen zu schließen, die über den gesamten Verpackungskreislauf bestimmen, so beispielsweise Interzero.

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Viele Unternehmen fragen sich, wo sie konkret anfangen sollen. Was empfehlen Sie?

Der wichtigste Schritt ist Transparenz. Unternehmen müssen wissen, welche Verpackungen sie einsetzen, aus welchen Materialien diese bestehen und wie sie bewertet werden. Darauf aufbauend sollte das Verpackungsportfolio systematisch analysiert werden. Wo gibt es Risiken? Wo besteht Anpassungsbedarf? Und welche Alternativen sind verfügbar? Ein weiterer zentraler Punkt ist die Zusammenarbeit mit Verpackungslieferanten und auch Vorlieferanten verpackter Produkte. Ohne verlässliche Daten und klare Abstimmung können die Vorgaben nicht erfüllt werden, was dann zu einem Marktausschluss führt.

Die Verordnung bringt also nicht nur neue Pflichten, sondern verändert auch Prozesse?

Absolut. Verpackungsmanagement wird deutlich strategischer. Es reicht nicht mehr, Verpackungen rein funktional zu betrachten. Stattdessen müssen Themen wie Materialwahl, Recyclingfähigkeit, Recyklate  und Datenverfügbarkeit frühzeitig in die Entwicklung der Verpackung integriert werden. Das betrifft Einkauf, Produktentwicklung und Logistik gleichermaßen.

Ihr Fazit: Wie sollten Unternehmen die PPWR einordnen?

Die Verordnung ist sicherlich anspruchsvoll, aber sie ist auch ein wichtiger Schritt. Sie schafft einen klareren Rahmen und stärkt die Kreislaufwirtschaft. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: frühzeitig handeln. Wer sich jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzt, kann die notwendigen Anpassungen strukturiert angehen. Langfristig wird Verpackung damit zu einem strategischen Thema – nicht nur im Hinblick auf Regulierung, sondern auch als Teil nachhaltiger Wertschöpfung.

Herr Kurrat, vielen Dank für das Gespräch.

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Frank Kurrat ist Geschäftsführer der Interzero Recycling Alliance und seit rund drei Jahrzehnten in verschiedenen Funktionen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung und Kreislaufwirtschaft tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen insbesondere in der Entwicklung von Rücknahmesystemen, der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Verpackungsbereich sowie der Weiterentwicklung von Recycling- und Stoffkreisläufen. Weitere Informationen: https://www.interzero.de/

Titelbild: Interzero Recycling Alliance GmbH