Kartenschatten

Newsroom

DGUV Handlungshilfe „Arbeiten im Homeoffice“ gibt Einrichtungstipps

Homeoffice

Bild: iStock-919918950
IBA Redaktionsteam IBA Redaktionsteam ·
4 Minuten

Als Form des mobilen Arbeitens unterliegt die Tätigkeit im Homeoffice den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes. Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Anwendung zu unterstützen, veröffentlichte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im August 2020 unter dem Titel „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ Empfehlungen für die Ausstattung von Homeoffices.

Infoblock Symbol

Beim mobilen Arbeiten wird eine Bildschirmtätigkeit an einem Ort außerhalb der Betriebsstätte ausgeübt, zum Beispiel im Restaurant, im Zug oder im Hotel. Das Arbeiten im Homeoffice ist eine besondere Form des mobilen Arbeitens, die es Beschäftigten ermöglicht, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich tätig zu sein.

Quelle: DGUV FBVW-402 unter Verweis auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Lesen Sie auch

Dr. K. Radermacher: Studie Arbeitgeberbewertungen
Highlights aus der Mediathek Arbeitgeberattraktivität: Potenzial von Arbeitsatmosphäre und Arbeitsplatzgestaltung

Einrichtung des Arbeitsplatzes

Als Orientierungshilfe für die Gestaltung von Arbeitsplätzen im Homeoffice definiert die DGUV drei Kategorien mobilen Arbeitens und formuliert für diese Mindestanforderungen. 

Kategorie „Minimal“

Arbeitsplätze der Kategorie MINIMAL eignen sich für sporadisches/gelegentliches Arbeiten im Homeoffice, das heißt entweder für eine kurze Zeit oder um ab und zu während des gesamten Tages zu Hause zu arbeiten.

Mindestanforderungen:

  • Größe der Arbeitsfläche: 80 cm x 60 cm
  • Höhe der Arbeitsfläche: 74 ± 2 cm 
  • Beinraum: 60 cm × 60 cm
  • Arbeitsstuhl: Konferenzstuhl
  • Freie Bewegungsfläche
    (rot gekennzeichnete Fläche): 80 × 80 cm

Unser Tipp zur Optimierung:

Setzen sie an Stelle starrer Stühle einen Drehstuhl ein. Fündig werden Sie z. B. bei den Quality Office-zertifizierten Produkten in den Kategorien 21 und 23. 

Arbeitsplatz MINIMAL
Arbeitsplatz MINIMAL
Arbeitsplatz MINIMAL
Arbeitsplatz MINIMAL

Kategorie „Funktional“

Ein Arbeitsplatz der Kategorie FUNKTIONAL ist auch für häufigeres Arbeiten im Homeoffice geeignet. Unter bestimmten Voraussetzungen (Verwendung nur eines Bildschirms, geringer Papieraufwand) und wenn ein Bürodrehstuhl zur Verfügung steht, kann er auch für Telearbeit genutzt werden. Allerdings ist für Telearbeit immer eine freie Bewegungsfläche (rote Fläche) von mindestens 1,5 m² erforderlich.

Mindestanforderungen:

  • Arbeitsfläche: 120 cm × 80 cm, Höhe 74 ± 2 cm
  • Beinraum: 85 cm × 80 cm
  • Arbeitsstuhl: Konferenzstuhl
  • Freie Bewegungsfläche: 120 cm × 80 cm

Hinweis:

Weitere Informationen zu mobilem Arbeiten und Telearbeit finden Sie auf unseren Knowledge-Seiten.

Arbeitsplatz FUNKTIONAL
Arbeitsplatz FUNKTIONAL
Arbeitsplatz FUNKTIONAL
Arbeitsplatz FUNKTIONAL

Kategorie „Optimal“

Arbeitsplätze der Kategorie OPTIMAL eignen sich für regelmäßiges Arbeiten im Homeoffice. Sie sind somit uneingeschränkt als Telearbeitsplatz nutzbar.

Mindestanforderungen:

  • Arbeitsfläche: 160 cm × 80 cm, höhenverstellbar
  • Beinraum: mind. 85 cm × 80 cm (empfohlene Breite 120 cm)
  • Arbeitsstuhl: Bürodrehstuhl
  • Freie Bewegungsfläche: 160 cm × 100 cm

Unser Tipp zur Optimierung:

Sorgen Sie für eine Möglichkeit, auch zu Hause im Stehen arbeiten zu können, am besten auch hier mit einem Sitz-Steh-Arbeitstisch. Alternativ können Sie beispielsweise einen Hochcontainer nutzen, um an diesem kleinere Tätigkeiten auszuüben. Auch dafür finden sie Produkte bei Quality Office (Kategorien 31 und 34).

Arbeitsplatz OPTIMAL
Arbeitsplatz OPTIMAL
Arbeitsplatz OPTIMAL
Arbeitsplatz OPTIMAL

Lesen Sie auch

Designer und Raumpsychologe Uwe Linke
Hybrid Work Raumpsychologie: Fit für hybrides Arbeiten

Technische Ausstattung

Auch für die technische Ausstattung gibt die DGUV-Handlungshilfe Empfehlungen: Demnach sollten Smartphone oder Tablet ausschließlich für kurzzeitige Tätigkeiten wie E‑Mails lesen und kurz beantworten oder kleinere Recherchen im Internet eingesetzt werden. Notebooks ohne zusätzliche Tastatur, Maus und Bildschirm können für stundenweises Arbeiten, zum Beispiel nach Außendiensttätigkeiten, genutzt werden.

Für längeres Arbeiten sollten Notebooks mit einem ausreichend großen Display (mind. 15” Bildschirmdiagonale) zur Verfügung stehen und mit einer zusätzlichen Tastatur und Maus ergänzt werden. Wo immer möglich, sollte zusätzlich ein separater Bildschirm eingesetzt werden. Im Fall von Telearbeit ist er obligatorisch.

Beleuchtung

Für die Beleuchtung des heimischen Arbeitsplatzes gelten grundsätzliche dieselben Anforderungen wie am Arbeitsplatz im Büro. Blendungen müssen vermieden werden, Oberflächen müssen frei von störenden Reflexionen sein. Weiterhin gilt, dass eine Lichtstärke von mindestens 500 Lux erreichbar sein muss. Wenn die übliche Raumbeleuchtung diese Anforderungen nicht erfüllt, kann zum Beispiel zusätzlich eine Steh- oder Tischleuchte aufgestellt werden. Auch Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sollten im Homeoffice gegeben sein.

Die DGUV-Publikation FBVW-402 „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ steht auf den Seiten der DGUV zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Die veranschaulichenden Abbildungen zu den drei Einrichtungskategorien in unserem Newsletter-Beitrag wurden mithilfe des IBA OfficePlaner, des kostenfreien Online-Planungstools des IBA, erstellt.